Leerwohnungszählung

In der Leerwohnungszählung gelten nur diejenigen Wohnungen als Leerwohnungen, die auf dem Markt zur Dauermiete bzw. zum Kauf angeboten werden. Es werden alle bewohnbaren Wohnungen berücksichtigt, unabhängig davon, ob sie möbliert oder nicht möbliert sind; mitgerechnet werden auch leer stehende Ferien- oder Zweitwohnungen, sofern sie das ganze Jahr bewohnbar und zur Dauermiete (mindestens 3 Monate) oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.
Unter der Leerwohnungsziffer versteht man den prozentualen Anteil der leer stehenden Wohnungen (Stichtag: 1. Juni) am Gesamtwohnungsbestand der registerbasierten Gebäude- und Wohnungsstatistik (GWS) des Vorjahres.

Leerwohnungsziffer, 2023

Entwicklung des Anteils der leerstehenden Wohnungen in Einfamilienhäusern
Entwicklung des Anteils der leerstehenden Wohnungen zu vermieten und zu verkaufen
Entwicklung des Anteils der leerstehenden Neubauwohnungen und Altbauwohnungen
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Anteil der leerstehenden Wohnungen nach Zimmeranzahl

Weitere Resultate

Quelle: BFS - BFS - Leerwohnungszählung (LWZ), Gebäude- und Wohnungsstatistik (GWS) © BFS 2023